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5.Trainigsbetrieb
- Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts. Auch die Abteilungen der Alten Herren und der Jugend sind hier explizit erwähnt.
- Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
- Das Trainingsangebot ist so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird.
- Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
- Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit. Achtung: Das gilt auch für Zuschauer bzw. Eltern, die sich während des Trainings auf dem Vereinsgelände aufhalten!
- Zuschauende Begleitpersonen sind somit unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.
- Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist.
- Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt. Zone 2)