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3.Organisatorisches
- Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins ist dem jeweiligen Klassenleiter vorzustellen und die Vorgaben im Vereinsheim mit den lokalen Behörden abgestimmt.
- Die Sportstätte ist mit Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
- Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb sind eingewiesen und bestätigen das mit ihrer Unterschrift.
- Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
- Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), werden über die Hygieneregeln durch Aushänge des Hygienekonzepts informiert.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, kann im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt werden.